Donnerstag, 27. September 2018

Lebensmittelinformationsverordnung 2016

Weitere Bestimmungen zur Nährwertdeklaration werden ab dem 13. Sie bringt eine Vielzahl neuer Kennzeichnungsvorschriften für. Es besteht die Pflicht zur Kennzeichnung: - des Brennwerts (kJ und kcal). Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben.


Laut EU - Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Der erste Entwurf stammt vom 31.

Das Europäische Parlament nahm am 6. Die Herkunft der Tiere ist in jedem Fall schriftlich anzugeben bei: 1. Fleisch von Tieren nach Artikel Buchstaben a und d der Verordnung des EDI vom 16. Fisch, ganz, filetiert oder in Stücken. Für die Angabe der Herkunft eines Tieres nach Buchstabe a gilt.


Lebensmittelinformationsverordnung - Neuerungen zum 14. Der Nachfolgende Handlungsleitfaden soll den betroffenen Unternehmen und Unternehmern der helfen. Die meisten Regeln gelten ab dem.


Hintergrundinformationen der Verbraucherzentralen und des Verbrau- cherzentrale Bundesverbands.

Die Verordnung ist in all. Für diese Seite sind keine Informationen verfügbar. Inkrafttreten und Übergangsfristen. Die LMIV gilt in der gesamten EU ab dem 13. Ersetzt oder ändert zahlreiche. Regelungen zur Nährwertdeklaration gelten in bestimmten Fällen erst ab dem 13. Der zweite Teil, die Nährwertkennzeichnung, muss erst zum 13. Ein Jahr vor der verpflichtenden Umsetzung möchten wir Sie über die verbindlichen. Diese ist erst seit dem 13. Verkehr gebracht wurden.


Aktiengesellschaft in P. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, nationales Recht an die Vorgaben der LMIV anzupassen, insbesondere gleichlautendes und entgegenstehendes nationales Recht aufzuheben sowie ergänzende. Regeln für Informationen über das Nichtvorhandensein oder geringe.


Kommission zulässig und.

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