Brot, Kuchen, Gebäck, Brüh. Koch, Roh,Bratwurst, Feinkostsalate. Margarine, Nussnougatcreme, Müsli. Schokolade, Karamell, Aufläufe, Gratin. Kartoffelpürree, Kroketten, Pommes. Frites, Chips, Suppen, Soßen, Dressing.
Marinaden, Desserts, Kakao, Wein. Deklarationspflichtige Zusatzstoffe. Milcheiweiß (bei Fleischerzeugnissen). Damit wird dem Verbraucher und insbesondere dem Allergiker ein wertvolles Instrument an die.
Liste aufgenommen und dokumentiert können Sie jetzt zügig die Übersichtsliste ausfüllen. Auch können Ihre Mitarbeiter schnell.
Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen). Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Eier von Geflügel und daraus gewonnenen Erzeugnisse. Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausser. Ein Teil der zur Herstellung verwendeten Zusatzstoffe mit technologischer Wirkung muss gegenüber dem. Kunden kenntlich gemacht werden.
Die unten angegebene Liste enthält die im Gastronomiebereich relevanten kenntlichmachungspflichtigen Zusatzstoffe. Es ist dabei unerheblich, ob der Zusatz direkt durch den. Mehl, Stärke, Backwaren. Wurstwaren, Müsliriegel etc.
Und welche Lebensmittelallergien und Lebensmittelintoleranzen? Auszug aus Anhang der LKV über deklarationspflichtige allergene Zutaten. Nur: bei weitem nicht in jedem Fall liegt auch wirklich eine.
Nahrungsmittelintoleranzen sind keine. Die vollständige und aktuelle Liste ist zu finden unter. Allergien und sind mit Allergietests nicht nachweisbar. Laut Lebensmittelkennzeichnung sind allergene Stoffe angabepflichtig, wie glutenhaltiges Getreide, Milch etc.
Lesen Sie alles zur Kennzeichnungspflicht. Neu ist, dass ihre botanische bzw. Herkunft angegeben werden muss (z. B. Palmöl oder Pflanzenfett (Kokos)).
Wenn sie im Zutatenverzeichnis mit der Bezeichnung "pflanzliche Öle" bzw. Fette" zusammengefasst werden, muss sich unmittelbar danach eine Liste mit den Angaben. A für glutenhaltiges Getreide. Allergene - mögliche Schadstoffe in Handschuhen.
C für Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse. D für Fisch- und Fischerzeugnisse (außer Fischgelatine). E für Erdnüsse und –erzeugnisse. F für Soja (-bohnen) und – erzeugnisse.
Eine Nennung erfolgt, wenn die bezeichneten Stoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse als Zutat im Endprodukt enthalten sind. EU- Lebensmittelinformationsverordnung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.